Mit persönlicher Betreuung, höchstem fachlichen Wissen und dem notwendigen Engagement setzen wir uns bestmöglich ein, um Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten und die für Sie optimale Lösung zu erzielen.
Als nach den strengen österreichischen Berufsvoraussetzungen zugelassene Rechtsanwälte erstreckt sich das Aufgabengebiet und Vertretungsrecht auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und deckt den gesamten Umfang der österreichischen Rechtsordnung ab.
Unser Kompetenzbereich umfasst u.a. Verträge, Grundbuch, Unternehmenssanierung, Insolvenzrecht, Schuldenregulierung, Miet- und Wohnrecht, Gewährleistung, Schadenersatz, Familienrecht (Scheidung, Obsorge, Unterhalt,..), Erbrecht und Verlassenschaft, Ehrenbeleidigung, Urheberrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht und das Strafrecht.
Für eine Erstbesprechung bitten wir um telefonische Voranmeldung!